Grundstück umtauschen
Die „Währungen“ sind hier Bauland und Wohnung – Grundstückseigentümer können also ihre Liegenschaft veräußern, und das so erlöste Kapital in Wohneigentum in der Anlage investieren, die auf der Liegenschaft errichtet wird. Beim „Umtausch“ gibt es zwei Varianten:
Käufermodell
Der Bauträger kauft die Liegenschaft, entwickelt ein Projekt und baut es. Der Grundstückseigentümer hat dann das Wahlrecht/Vorkaufsrecht für die entwickelten Wohnungen. Dieses Modell funktioniert bei jeder Grundstücksgröße.
Darum lohnt es sich:
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Klare Regelung/Schnittstellen
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Hohe Sicherheit: Sowohl Grundstückspreis als auch Größenordnung des Wohnungspreises können unter Berücksichtigung einer Preissteigerung im Vorfeld fixiert werden
Was es zu beachten gilt:
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Geringer Einfluss seitens des Grundstückseigentümers auf Entwicklung
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Steuern: 1x fällig für Grundstücksverkauf und 1x fällig für Wohnung inkl. Grundstücksanteil (Grunderwerb + Grundbucheintragung)
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Geringe Freiheit im Betrieb: Grundstückseigentümer ist mit Wohnung Teil der Wohnungseigentumsgemeinschaft
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Geringe Optimierung der Rendite: Wohnungen werden für Eigentum entwickelt
Bauherrenmodell
Der Bauträger kauft das Grundstück nur anteilig, entwickelt das Projekt gemeinsam mit dem Grundstückseigentümer und baut es anschließend als Generalunternehmer. Die Wohnungen werden zwischen Grundstückseigentümer und Bauträger aufgeteilt. Auch dieses Modell ist bei jeder Grundstücksgröße möglich. Der Aufwand ist allerdings erst ab mehreren Wohnungen, die der Grundstückseigentümer übernehmen will, sinnvoll.
Darum lohnt es sich:
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Eine Einflussnahme des Grundstückseigentümers ist aufgrund des Miteigentums gegeben
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Steuern: Für Wohnung inkl. Grundstücksanteil (Grunderwerb + Grundbucheintragung) entfällt die Steuer
Was es zu beachten gilt:
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Höherer Aufwand in der Entwicklung (Schnittstellen), da Projekt als Partner umgesetzt wird
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Geringe Freiheit im Betrieb: Grundstückseigentümer ist mit Wohnung Teil der Wohnungseigentumsgemeinschaft
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Eine Einflussnahme auf die Renditeoptimierung ist aufgrund des Miteigentums gegeben. Die Entwicklung muss jedoch gleichzeitig für Eigentumswohnbau funktionieren
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Der Grundstückspreis kann im Vorfeld fixiert werden. Der Wohnungspreis ist, abhängig von der Entwicklung, variabel
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