Eine Gesellschaft gründen
Der Grundstückseigentümer bringt seine Liegenschaft in eine Gesellschaft mit einem Bauträger ein. Es erfolgt eine gemeinsame Projektentwicklung und Verwertung. Diese Möglichkeit ist erst bei großen Grundstücken sinnvoll, die evtl. bereits bebaut sind und zwischengenutzt werden sollen. Zudem ist es eine attraktive Möglichkeit für Investoren.
Darum lohnt es sich:
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Eigentümer partizipiert direkt an der Gesamtrendite
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Grundstückseigentümer kann Einheiten, die in der Gesellschaft belassen werden, behalten
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Eine Einflussnahme des Grundstückseigentümers ist aufgrund des Miteigentums gegeben
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Sicherheit: Der Grundstückspreis kann im Vorfeld fixiert werden. Anschließend trägt der Grundstückseigentümer die gesamte Chance der Entwicklung mit
Was es zu beachten gilt:
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Höherer Aufwand in der Entwicklung (Schnittstellen), da Projekt als Partner umgesetzt wird
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Steuern: 1x fällig für gesamtes Grundstück bei Einbringung in Gesellschaft (Grunderwerb + Grundbucheintragung)
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Sicherheit: Der Grundstückspreis kann im Vorfeld fixiert werden. Anschließend trägt der Grundstückseigentümer allerdings auch das gesamte Risiko der Entwicklung mit
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Einfluss im Betrieb abhängig vom geplanten Eigentum
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Einfluss auf Optimierung der Rendite abhängig vom geplanten Eigentum
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