Eine Gesellschaft gründen
Der oder die Grundstückseigentümer:in bringt seine oder ihre Liegenschaft in eine Gesellschaft mit dem Bauträger ein. Es erfolgt eine gemeinsame Projektentwicklung und Verwertung. Diese Möglichkeit ist erst bei großen Grundstücken sinnvoll, die evtl. bereits bebaut sind und zwischengenutzt werden sollen. Zudem ist es eine attraktive Möglichkeit für Investoren.
Darum lohnt es sich:
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Eigentümer:in partizipiert direkt an der Gesamtrendite
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Grundstückseigentümer:in kann Einheiten, die in der Gesellschaft belassen werden, behalten
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Eine Einflussnahme der Grundstückseigentümer ist aufgrund des Miteigentums gegeben
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Sicherheit: Der Grundstückspreis kann im Vorfeld fixiert werden. Anschließend tragen die Grundstückseigentümer die gesamte Chance der Entwicklung mit
Was es zu beachten gilt:
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Höherer Aufwand in der Entwicklung (Schnittstellen), da Projekt als Partner umgesetzt wird
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Steuern: 1x fällig für gesamtes Grundstück bei Einbringung in Gesellschaft (Grunderwerb + Grundbucheintragung)
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Sicherheit: Der Grundstückspreis kann im Vorfeld fixiert werden. Anschließend trägt der oder die Grundstückseigentümer:in allerdings auch das gesamte Risiko der Entwicklung mit
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Einfluss im Betrieb abhängig vom geplanten Eigentum
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Einfluss auf Optimierung der Rendite abhängig vom geplanten Eigentum
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